Heckenschnitt nrw 2022

Es ist verboten, [ ] Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. 1 Nein, die Vorschrift besagt, dass man in der Zeit vom 1. März bis September Hecken und Gebüsche nicht roden, abschneiden oder zerstören darf. Erlaubt sind. 2 „Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu. 3 Die Sächsische Landesanstalt für Gartenbau empfiehlt, die Hecke folgendermaßen zu schneiden: ein umfangreicher Heckenschnitt Mitte bis Ende. 4 Allerdings verbietet es das Bundesnaturschutzgesetz, in der Zeit vom 1. März bis September Hecken "abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen", also knapp über dem Boden zu kappen. Das gilt. 5 Hecken ganz absägen oder auf den Stock setzen, also auf ca. 30 cm abschneiden darf man nur von Oktober bis Februar. Das bestimmt das Bundesnaturschutzgesetz, die Regelung gilt grundsätzlich für. 6 So kann es in NRW beispielsweise 40 bis Euro kosten, bis zu 10 Meter Hecke unerlaubt zu beseitigen. Für unzulässiges Schneiden von über Metern Hecke werden in NRW bis zu Euro fällig. Hintergrund: Darum ist Hecke-Schneiden nach dem 1. März verboten. Das Gesetz soll brütende Vögel schützen. 7 Die Sächsische Landesanstalt für Gartenbau empfiehlt, die Hecke folgendermaßen zu schneiden: ein umfangreicher Heckenschnitt Mitte bis Ende Februar sowie ein weiterer schwächerer Rückschnitt zum Sommeranfang. Damit bleibt die Hecke perfekt in Form. 8 Die Regeln im Bundesnaturschutzgesetz zum Heckenschnitt sollen Tiere und Pflanzen schützen. Beim zuständigen Bezirksamt können Sie alle Bestimmungen einholen, wenn Sie ihre Hecke schneiden wollen. Der Vogelschutz ist dabei nur ein Aspekt, der von Region zu Region unterschiedlich ausfällt. 9 Viele Vogelarten sind auf Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze als Nist- und Brutplatz angewiesen. Für bestimmte Gehölze besteht daher im Zeitraum 1. März bis September ein zeitlich befristetes Fäll- beziehungsweise Beseitigungsverbot. heckenschnitt nrw vogelschutz 10